Altersvorsorge

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Die Altersvorsorge

Während die Versorgung früher durch die Familie und später durch den Gesetzgeber sichergestellt war, kommt der privaten Altersvorsorge heute eine immer wichtigere Bedeutung zu. Die wichtigste Säule bildet zwar nach wie vor die gesetzliche Altersrente, dennoch wird sie vermutlich langfristig nicht ausreichen, um die Versorgung im Alter auf dem bisherigen Lebensstandard sicherzustellen.

Der wesentliche Unterscheid zwischen der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge liegt darin, dass die gesetzliche Rente auf dem Umlageverfahren und die private Altersvorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert.

Während durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung die aktuell ausbezahlten Renten finanziert und zeitgleich Ansprüche auf die eigene Rente gesichert werden, dienen die Beiträge zur privaten Altersvorsorge ausschließlich der eigenen Versorgung im Alter. Während der Ansparphase werden Beiträge eingezahlt, die angespart und im Alter verzinst und mit eventuellen Überschüssen in Form einer monatlichen Zusatzrente oder als einmaliger Kapitalbetrag ausbezahlt werden. Dabei werden verschiedene Produkte zur privaten Altersvorsorge angeboten, die sich unter anderem dadurch unterscheiden, ob sie staatlich gefördert werden oder nicht.

Die Riester- und die Rürup-Rente gehören zu den Anlagemodellen mit staatlicher Förderung. Die Riester-Rente richtet sich an diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Wird ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens in zertifizierten Anlageprodukten, beispielsweise Bank- oder Fondssparplänen, angespart, erhält der Versicherte Zulagen und kann die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, ermöglicht Selbstständigen, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen von Steuervorteilen zu profitieren. Grundsätzlich können staatlich geförderte Vorsorgeprodukte jedoch nicht beliehen, verkauft oder übertragen werden, da sie ausschließlich zur eigenen Altersvorsorge eingesetzt werden sollen.

Aus diesem Grund sind sie im Gegenzug auch pfändungs- und Hartz-IV-sicher. Zu den Möglichkeiten, die private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung zu gestalten, gehören beispielsweise Lebens- und private Rentenversicherungen, Banksparpläne oder Immobilienbesitz.