Arbeitsrechtsschutz - Kostenschutz vorm Arbeitsgericht


In wirtschaftlich schwierigen Zeiten nehmen die Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten stets zu.

Der Arbeitsrechtsschutz sichert im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung Arbeitnehmer als auch Angestellte und Beamte entsprechend ab. Der Arbeitsrechtsschutz deckt die Kosten eines Rechtsstreites bereits bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes ab. Der Geltungsbereich ist europaweit.

Momentan ist die Anzahl der Auseinandersetzungen im Arbeitsrechtsschutz wieder steigend. Fast 20% aller Schadenfälle der Rechtsschutzversicherung beziehen sich ausschließlich auf den Berufsrechtsschutz.

Eine Absicherung sollte frühzeitig überlegt sein, gilt doch bei den meisten Anbietern eine Wartezeit von 3 Monaten. Wenige Versicherer schreiben sogar noch längere Wartezeiten vor.

Arbeitsrechtsschutz für Angestellte, Arbeitnehmer und Beamte

Arbeitsrechtsschutz für Selbständige/ Freiberufler im Rahmen des Privatrechtsschutzes

 
 

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