Die Kasko-Versicherung
Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs
und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste
als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile
- durch Brand oder Explosion;
- durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und
Unterschlagung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der
Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es
zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;
- durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm
gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch
verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;
- durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1
des Bundesjagdgesetzes;
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Verglasung
des Fahrzeugs und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.
- durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes
Ereignis; Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine
Unfallschäden;
- durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur
ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an
dem Fahrzeug verursacht hat.