Die Autoversicherung im Schadenfall


Wichtige Hinweise im Schadenfall

Schadensmeldung in der Autoversicherung

In den meisten Fällen reicht immer der einfache Schadensbericht.
Wenn der Unfall oder Diebstahl polizeilich aufgenommen worden sind, wird das Aktenzeichen (beziehungsweise die Tagbuchnummer),
sowie die Anschrift der entsprechenden Polizeidienststelle benötigt.

Bei Wildschäden wird neben dem Polizeibereicht der Bericht des Försters benötigt. Ein Haarbüschel des angefahrenen Tieres ist sehr hilfreich für den Nachweis, dass es sich tatsächlich um Haarwild handelt. Unfälle mit anderen Wirbeltieren sind nämlich in vielen Versicherungen nicht mitversichert.

Hinweise

weiterhin gilt zu beachten

Schadenformular

 
 

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