Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Der erweiterte Strafrechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes. Denn hier besteht Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf, eines fahrlässigen als auch vorsätzlich begehbaren Vergehens.

Mögliche strafrechtliche Delikte sind z.B.:

  • Vorwurf des Betruges
  • Insolvenzverschleppung
  • Unterschlagung oder Steuerhinterziehung

Schaden-Beispiel für den erweiterten Strafrechtsschutz:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in einem Bauunternehmen wegen Steuerhinterziehung. Mithilfe einer Firmenstellungnahme kann der Firmenchef den Vorwurf entkräften. Da er seine FirmenRechtsschutzversicherung mit dem erweiterten Strafrechtsschutz ergänzt hat, zahlt die Versicherung die Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.500 €.

Einige Rechtsschutzversicherer gehen im Deckungsumfang des erweiterten Strafrechtsschutzes ein Stück weiter. Hier sind auch nur vorsätzlich begehbare Straftaten (Vergehen) erst einmal versichert z.B. Beleidigung.

Wenn dem Beschultigten allerdings rechtskräftig nachgewiesen werden kann, dass er die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist der Versicherungsschutz im erweiterten Strafrechtsschutz immer hinfällig und die bereits gezahlten Leistungen sind dem Versicherer zurückzuzahlen.

Endet das Verfahren mit einem Strafbefehl werden die Kosten jedoch von vielen Versicherern trotzdem übernommen.

Oftmals reicht schon der geringste Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, schon werden die Strafverfolgungsbehörden aktiv. Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet die finanziellen Mittel, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Folgende Leistungen sind im erweiterten Straf-Rechtsschutz versichert: