FAQ der Rechtsschutzversicherung

Anstellungsverträge Geschäftsführer

Gesetzliche Vertreter juristischer Personen (z.B. GmbH-Geschäftsführer) unterliegen bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber nicht dem Arbeitsrecht. Somit ist ihnen der Zugang zu den Arbeitsgerichten verwehrt und sie müssen ggf. mit vollem Prozesskostenrisiko vor den ordentlichen Gerichten streiten.

Der Arbeits-Rechtschutz bringt für diese Risikogruppe somit keine Deckung. Diese ist nur über ein besonderes Produkt zu realisieren, den sogenannten Anstellungsvertrags-Rechtschutz.

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