FAQ der Rechtsschutzversicherung

Beschäftigte - Ermittlung der Anzahl

- Vollzeitbeschäftigte: 100 %
- freie Mitarbeiter (wenn ihnen das versicherte Unternehmen ein Fahrzeug stellt): 100 %
- je vier Heimarbeiter: 100 %
- je vier geringfügig Beschäftigte: 100 %
- je vier Azubis, Teilzeit- und Saisonkräfte: 100%
- angestellt Familienangehörige, auch wenn sie Gehalt beziehen: 0 %
- der/die Inhaber/Gesellschafter/Geschäftsführer: 0 %

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