FAQ der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung für die Finanzierung von Neubauten?

Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks zählen zu den ausgeschlossenen Versicherungsleistungen, ebenso die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder die genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, welches sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt; ferner die Finanzierung aller derartiger Vorhaben.

 

Bei Neubauten ist das Kostenrisiko schwer überschaubar und kaum kalkulierbar. Es trifft überdies nur einen kleinen Teil der Versichertengemeinschaft, weshalb im Interesse möglichst günstiger Beiträge dieses Risiko insgesamt vom Versicherungsschutz ausgenommen wird.

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