FAQ der Rechtsschutzversicherung

Häusliche Gemeinschaft

Unter häuslicher Gemeinschaft versteht man die laut Melderegister in einer/einem vom Versicherungsnehmer bewohnten Wohnung/Haus (Haushalt = erweiterter Begriff, gleiche postalische Anschrift) des Versicherungsnehmers lebenden Personen.

 

Bei einer Mitversicherung des Lebenspartners einer Lebensgemeinschaft, ist dieser mit Namen und Geburtsdatum im Antrag zu benennen.

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