FAQ der Rechtsschutzversicherung

Praxisgemeinschaft

Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Ärzten zur gemeinschaftlichen Nutzung von Praxisräumen, diagnostischer oder therapeutischer Einrichtungen; gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ist jeder Arzt rechtlich selbständig und rechnet im eigenen Namen für ich allein ab.

Bei einer Praxisgemeinschaft muss sich jeder Arzt, der Versicherungsschutz wünscht, gesondert versichern. Ggf. sind gemeinsam beschäftigte Arbeitnehmer aufzuteilen.

 

Die Prämie ermittelt sich dabei in der Regel wie folgt:

- arbeitet der zu versichernde Arzt nur mit Beschäftigten, die von ihm angestellt und ausschließlich für ihn tätig sind, errechnet sich die Prämie nach der Anzahl der Beschäftigten (siehe auch unter "Beschäftigte - Ermittlung der Anzahl").

- arbeitet der zu versichernde Arzt mit Beschäftigten, die für alle Ärzte der Praxisgemeinschaft tätig sind, so errechnet sich die Prämie nach der Gesamtzahl aller Beschäftigten geteilt durch die Anzahl der versicherten Ärzte (das Ergebnis ist aufzurunden).

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Alle Vergleichsrechner der Rechtsschutzversicherung

auf einen Blick und Klick

Privatrechtsschutz Online vergleichen

Privatrechtsschutz

für die ganze Familie

 

Onlinevergleich Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutz für Selbstständige

Privatrechtsschutz

für Freiberufler, Selbstständige

 

Onlinevergleich Privatrechtsschutz für Selbstständige

Onlinevergleich Rechtsschutzversicherung
Onlinevergleich Ärzterechtsschutz

Ärzterechtsschutz

für med. Berufsgruppen

 

Onlinevergleich Ärzterechtsschutz

Onlinevergleich Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutz

 

 

Onlinevergleich Firmenrechtsschutzversicherung

Onlinevergleich Rechtsschutzversicherung
Onlinevergleich Vermieterrechtsschutzversicherung

Vermieterrechtsschutz

für Streitigkeiten Immobilien

 

Onlinevergleich Vermieterrechtsschutzversicherung