FAQ der Rechtsschutzversicherung

Vermieter-Rechtschutz

Dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vermiet- und Verpachtverhältnissen, sowie aus dinglichen Rechten, dieser vermieteten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.

 

In der Regel versichern die Rechtschutzversicherer den Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer
- Vermieter (auch als Eigentümer)
- Verpächter (auch als Eigentümer)
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind dabei in der Regel immer mit eingeschlossen. Bedingung ist, dass hinsichtlich
der Vermietung dieser Garagen oder KFZ Abstellplätze kein separater Nutzungsvertrag existiert. Anderenfalls
müssen diese Objekte zusätzlich versichert werden.
Vertrags

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