Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder
während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges
zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als
Dieser Privat-Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des
Dieser Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des
Dieser Privat-Rechtsschutz gilt für selbstständige Personen zur Absicherung des
Über diese Rechtsschutzform kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Versichert ist:
Dieser Rechtsschutz ist als Einzelvertrag oder als Ergänzung der vorgenannten Rechtsschutzabsicherungen möglich
Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).