Rechtsschutzversicherung - versicherbare Lebensbereiche


Zu beachten im Firmenrechtsschutz

1. Verkehrs-Rechtsschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als

2. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Dieser Privat-Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

3. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Dieser Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

4. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Dieser Privat-Rechtsschutz gilt für selbstständige Personen zur Absicherung des

5. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige / gewerbliche Unternehmen

Über diese Rechtsschutzform kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Versichert ist:

6. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Dieser Rechtsschutz ist als Einzelvertrag oder als Ergänzung der vorgenannten Rechtsschutzabsicherungen möglich

7. Spezial - Strafrechtschutz

Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).

 
 

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