Wo gilt die Rechtsschutzversicherung ?


Zu beachten im Firmenrechtsschutz

Geltungsbereich Europa in der Firmenrechtsschutz

Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Hinweis:

Wann gilt die Firmenrechtsschutz weltweit?

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten, die Kosten bis zu einem bestimmten Umfang.

Wobei jedoch einige Versicherer den weltweiten Versicherungsschutz indiv. ausgeweitet haben. Sie finden hierzu in unserem Online-Vergleich entsprechende Hinweise.

Dieser Auslandsrechtsschutz bezieht sich jedoch nicht auf die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

 
 

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