Zu beachten im Schadenfall


Zu beachten im Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz im Schadenfall

Wer sich in einem Rechtsstreit im Rahmen der Firmenrechtsschutzversicherung juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung die Deckung übernimmt. oder
2. der Rechtsanwalt holt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen ein.

Die sicherere Methode ist jedoch, erst den Versicherer zu informieren. Oftmals erwartet der Versicherer eine kurze schriftliche Anzeige.

Eventuell vorhandene Dokumente (Widerspruchsbescheid, Kündigung des Arbeitgebers, Vertrag ...) sind in Kopie dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.

Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungs- Nr. notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen.

 
 

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