Gebäudeversicherung im Vergleich

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Wohngebäudeversicherung Vergleich

Ist Vergleich Gebäudeversicherung sinnvoll

Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude. Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Nebengebäude auf dem Grundstück, wie Stallungen, Garagen, Gartenhäuser und dergleichen.

Ein plötzlicher Schadenfall in Form eines Rohrbruches oder der Ausbruch eines Feuers richtet dabei häufig enorme Schäden an. Die Reparaturkosten sind nicht immer so einfach aufzubringen. Hinzu kommt die Zerstörungskraft zunehmende Unwetter. Das Sturmtief Friederike hinterließ im Januar 2018 bspw. Schäden an Häusern in Höhe von gut 900 000 000 Euro. Problematisch können regional örtliche eingegrenzte Sturmböen werden, da diese in ihrer Intensität schwer vorher zu sagen sind und schnell das Dach eines Wohngebäudes stark beschädigen können. 

Gut wenn man sich als Grundstückseigentümer auf eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung verlassen kann. Der Abschluß derartiger Gebäudeversicherungen ist üblicherweise in Deutschland zwar keine Verpflichtung, allerdings ist der Abschluß einer Gebäudeversicherung sinnvoll, insbesondere angesichts möglicher immenser Kosten im Schadenfall.

Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Im Laufe der Jahre ändern sich regelmäßig Versicherungsumfang und Preise der gebotenen Gebäudeversicherungen. Wer sicher sein will, auch weiterhin eine leistungsstarke Gebäudeversicherung zu besitzen, für den empfehlen wir einen Wohngebäudeversicherung Vergleich.

Wir bieten neben unserer preiswerte Gebäudeversicherung , auch verschiedene andere führende Gebäudeversicherungen in einem Vergleich.

Wohngebäudeversicherung Kosten

Die Wohngebäudeversicherung Kosten kann man nicht pauschal beziffern. In den letzten Jahren sind einige
Risikofaktoren zur Kalkulation der Beitragshöhe seitens der Versicherer hinzu gekommen.
Neben dem Alter des Hauses hat insbesondere die Bauweise und Ausstattung einen wesentlichen Anteil an der Prämie.
Aber auch der Standort des Wohngebäudes oder der Stand der letzten Sanierungen spielt bei dem einen und anderen
Versicherer eine tragende Rolle.

Wie unterschiedlich die Kosten einer Wohngebäudeversicherung sein können, zeigt ein einfacher Wohngebäudeversicherung Vergleich:

Preisunterschiede Gebäudeversicherungen
Gebäude Tarife/ Preise
Gebäudeort: kleiner Ort in Südbrandenburg
Baujahr 2000
Wohnfläche 120qm
Wert 1914 19200 Mark
Domcura - Komfort 187,30 Euro
Interlloyd - Classic 317,02 Euro
VHV - Exclusiv 405,70 Euro
* Stand September 2019

Bezogen auf dieses noch recht junge und kleine Wohngebäude zeigen sich im Test schon Preisdifferenzen von über 200 Prozent. Und das bei weitgehend vergleichbaren Tarifen. Ohne Berücksichtigung des Leistungsumfanges der jeweiligen Gebäudeversicherungen ergaben sich im o.g. Vergleichs-Test der Gebäudeversicherung Preisunterschiede zwischen dem günstigsten und teuersten Tarif von über 450 Prozent.

Um im Leistungsfall nicht böse Erfahrungen zu machen, empfiehlt sich neben dem Preisvergleich insbesondere der Vergleich des Versicherungsumfanges der Gebäudeversicherungen.

Pflichten in der Wohngebäudeversicherung

Wenn das Haus erst einmal versichert ist, ist es wichtig bestimmte Pflichten gegenüber seiner Gebäudeversicherung zu kennen. Anderenfalls kann es im Schadenfall ernst werden, wenn der Versicherer wegen Obliegenheitsverletzungen die Leistungspflicht verwehrt oder kürzen will.

Sind bauliche Veränderungen an versicherten Gebäuden vorgesehen, so ist der Versicherer in aller Regel vor Beginn der Arbeiten darüber hinsichtlich Dauer und Umfang in Kenntnis zu setzen. Ein besonderer Gefahr erhöhender Umstand - und damit meldepflichtig gegenüber dem Versicherer - ist der Leerstand des Hauses.

Ergeben sich abweichende Nutzungen des Wohngebäudes oder Teile davon, so sind auch diese dem Versicherer anzuzeigen. Dies betrifft z.B. die Aufnahme oder Eröffnung eines Gewerbebetriebes innerhalb des Gebäudes oder die Umfunktionierung von Wohnungen zu Ferienwohnungen.

Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung kann zu einer Preiserhöhung führen. Zum Einen, weil der Wert des versicherten Gebäudes sich erhöht, oder der Versicherer Risikozuschläge erhebt. Ändern sich die Konditionen zur Versicherung nach einer Risikomeldung, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gleiches trifft jedoch auch für den Versicherer zu. Er muss ein aus seiner Sicht höheres Risiko nicht weiter versichern, und kann ebenfalls den Vertrag mit monatlicher Frist außerordentlich kündigen.

Definition Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung versteht unter dem Begriff "Gebäude" nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten.
Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.

  • fest eingebaute Schränke
  • fest verlegter Fußbodenbelag
  • Zentralheizungsanlage
  • sanitäre Installation
  • Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
  • außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Überdachungen
  • Nebengebäude, Garagen
  • Hundehütten, Müllboxen, Einfriedungen

Was versichert die Gebäudeversicherung nicht

Auch die Gebäudeversicherung beinhaltet einige wichtige Ausschlüsse. Nachfolgend auszugsweise einige nicht versicherte Schäden:

1. vorsätzlich herbeigeführte Schäden

2. Wasserschaden durch Plansch- und Reinigungswasser

3. Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen

4. Schäden durch aufsteigendes Grundwasser

5. Wasserschaden durch Rückstau in der Kanalisation

6. Wasserschaden, wenn Wasser aus einem Aquarium ausläuft

7. Schäden solange das Gebäude noch nicht bezugsfertig ist oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist;

Welche Regeln müssen im Schadenfall beachtet werden ?

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

1. den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
2. den Schaden gering halten bzw. weiteren Schaden abwenden
3. bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
4. durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen umgehend schließen um größere Schäden zu vermeiden
5. Schäden durch Brand, Explosion sofort der Feuerwehr melden
6. Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
7. den Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.

Welche grundlegende Entschädigung leistet die Gebäudeversicherung

Ist einmal ein Schaden entstanden, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Es gibt zur Entschädigung 3 Eckpunkte.

Reparaturkosten

Die Reparaturkosten werden erstattet, sobald die nötigen Feststellungen getroffen werden konnten.

Gebäudeentschädigung

Wurde ihr Gebäude zerstört, erhalten sie, solange die Wiederherstellung nicht sichergestellt ist, zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird ausgezahlt, sobald Grund und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhalten sie, sobald feststeht, dass sie wiederherstellen.

weitere Ansprüche

Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung.

Kündigung der Gebäudeversicherung

Ordentliche Kündigung:

Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.Dies gilt nur für Jahresverträge.

Beachten Sie jedoch: Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren, welche nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden, sind erstmals zum Ablauf des fünften Jahres kündbar mit einer Frist von 3 Monate kündbar.

im Schadenfall:

Nach einem Schadenfall können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Kündigung nach Verkauf

Verkaufen Sie Ihre Immobilie besteht erstmal kein außerordentliches Kündigungsrecht für die Gebäudeversicherung. Hier soll nach dem Gesetzgeber der Erwerber des Hauses geschützt werden. Die Gebäudeversicherung geht mit Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat nun - nach Eintragungsbekanntgabe - ein 1-monatiges Sonderkündungsrecht für diese Versicherung.

Kündigung nach Beitragserhöhung

Erhöht sich der Beitrag der Gebäudeversicherung ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert, so besteht ein 1-monatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinweis: Es gibt viele Gründe die dafür sprechen, dass eine derartige Kündigung wohl durchdacht sein sollte. Sprechen Sie mit uns. Als Versicherungsmakler kennen wir die Preisentwicklungen und Annahmerichtlinien der Gebäude-Versicherer am Markt.