Gebäudeversicherung im Vergleich

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Gebäudeversicherung was ist versichert

Was ist ein Leitungswasserschaden

Die Gebäudeversicherung definiert einen Leitungswasserschaden als einen Sachschaden am versicherten Gebäude, der durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus der Wasserinstallation gekennzeichnet ist.

Das Leitungswasser muss dabei unmittelbar aus den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,
den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.

Was ist bestimmungswidrig?
Wenn Leitungswasser entgegen den Planungen und dem Willen des Versicherungsnehmers an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt.
Der Austritt von Leitungswasser muss also unbeabsichtigt und unvorhergesehen passiert sein.

Leitungswasserschaden Wohngebäudeversicherung was ist wichtig

Klassische Leitungswasserschäden innerhalb des Hauses infolge eines Rohrbruches stellen üblicherweise keine Probleme dar. Das Leitungswassersystem inkl. Ableitungsrohre innerhalb des versicherten Gebäudes sind über die Gebäudeversicherung versichert. 

Anders liegt die Sache, wenn es zu einem Rohrbruch außerhalb des Gebäudes kommt. Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes oder Anlagen dienen und sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden, sind üblicherweise mitversichert.

Bei Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem versicherten Grundstück hilft der genaue Blick ins jeweilige Bedingungswerk der Gebäudeversicherung. Hier fangen die Unterscheidungen der Versicherer an. Sofern diese Schäden überhaupt mitversichert sind, begrenzen die Versicherer ihre Leistungspflicht mit entsprechenden Entschädigungsgrenzen von wenigen 1000 Euro. 

Was zahlt Gebäudeversicherung bei Wasserschaden

Statistisch gesehen werden den deutschen Versicherern aller 30 Sekunden ein Wasserschaden gemeldet. Das sind am Tag fast 3000 Schadenfälle, mit der die Schadenstatistik angeführt wird. Dabei stellen sich die Schadenbilder sehr unterschiedlich dar. Mal ist es ein geplatzter Zuleitungsschlauch einer Waschmaschine, welcher das Haus unter Wasser setzt, eine undichte Stelle in der Fußbodenheizung oder ein Frostschaden im Winter an der Badeeinrichtung.

In allen Fällen sind derartige Leitungswasserschäden stets mit einer hohen Schadensumme verbunden. Ob und welche Versicherung den Wasserschaden ersetzt, kommt dabei stets auf die genaueren Umstände an.

Grundsätzlich gilt
Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat Versichert über Hausratversicherung
Wasserschaden am Gebäude oder Gebäudebestandteile Versichert über Gebäudeversicherung
Wasserschaden verursacht durch andere Person Versichert über dessen Haftpflichtversicherung

Leitungswasserschaden Wohngebäudeversicherung Regulierung

Nach einem Wasserschaden gilt es Ruhe zu bewahren. Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Strom abstellen
    Da Wasser bekanntlich den elektrischen Strom gut leitet, gilt es umgehend die Stromzuführung zu unterbrechen. So wird die Gefahr eines elektrischen Schlages für alle beteiligten Personen vermieden.
  • Wasserzufuhr abdrehen
    Bei einem Rohrbruch sollte sofort das Austreten von weiterem Wasser verhindert werden. Hier hilft nur das Schließen von Absperrhähnen oder des Hauptwasserhahnes.
  • Wasser beseitigen und Hausrat sichern
    Nun kann mit der Beseitigung des ausgetretenen Wassers begonnen werden. Gleichzeitig sollte auch der Hausrat gesichert werden, um hier größere Folgeschäden durch Nässe zu vermeiden. Durch den Schaden beschädigter Hausrat sollte ohne Rücksprache mit dem Versicherer nicht entsorgt werden.
  • Dokumentation des Schadens
    Nun kann man sich mit der Dokumentation des Schadens befassen. Es sollten Fotos vom Schaden, den beschädigten Gegenständen und Gebäudeteilen erstellt werden.

Oftmals macht es Sinn, die Schadensanierung in professionelle Hände zu geben. Hierzu arbeiten die meisten Versicherer mit entsprechenden Schadensanierungsfirmen zusammen. Diese kümmern sich um die gesamte Abwicklung und Reparatur des Schadens.

Versicherte Gefahr Feuer

Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Lösche

Versicherte Gefahr Sturm - Hagel

  • Schäden, die ein Sturm (mindestens Windstärke 8) am Gebäude anrichten.
  • Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft.
  • Schäden, die eindringende Niederschläge anrichten, wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat.