Versicherte Gebäude- /Grundstücksbestandteile


Versicherungsumfang Gebäudeversicherung

Was versteht die Gebäudeversicherung unter "Gebäude" ?

Die Gebäudeversicberung versteht unter dem Begriff "Gebäude" nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten. Selbst Zubehör , das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.

Hinweis:

Bei Mietern einer Wohnung müssen mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände (z.B. Einbauküchen) zur Mitversicherung im Antrag aufgeführt werden.

Bei Wohnungseigentümern empfielt sich gleiche Vorgehensweise, auch wenn fest mit dem Gebäude verbundene Sachen für bestimmte Gefahren auch in der Gebäudeversicherung mitversichert sind (z.B. Feuer, Leitungswasser)

 
 

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