Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
Ist einmal ein Schaden entstanden, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Es gibt zur Entschädigung 3 Eckpunkte.
Die Reparaturkosten werden erstattet, sobald die nötigen Feststellungen getroffen werden konnten.
Wurde ihr Gebäude zerstört, erhalten sie, solange die Wiederherstellung nicht sichergestellt ist, zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird ausgezahlt, sobald Grund und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhalten sie, sobald feststeht, dass sie wiederherstellen.
Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung.
| Gebäudeschadenformulare alle Versicherer/Gesellschaften | |
| Feuerschaden | Feuer_Schaden.PDF |
| Leitungswasserschaden | Leitungswasser_Schaden.PDF |
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