Zusätzlich versicherbar in der Gebäudeversicherung ist die sog. Gebäudeglasversicherung. Viele Versicherer bieten diese direkt als Zusatz zur Gebäudeversicherung an.
Versichert sind hierbei alle mit dem Gebäude fest verbundenen Glasscheiben. Hierzu zählen z.B. Scheiben/ Kunststoffflächen von Türen und Fenster.
Überspannungsschäden durch Blitz können bei der Gebäudeversicherung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag – der Versicherungssumme.
Im Rahmen der zusätzlich versicherbaren Elementarschäden in der Gebäudeversicherung sind auch Schäden durch
mitversichert.
Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite von Gebäuden kann je nach Art der verwendeten Farben erhebliche Kosten verursachen.
Diese Kosten sind per zusätzlicher Klausel (Kl. 7366) in der Gebäudeversicherung versicherbar.