Kündigen der Glasversicherungen, Gebäude- und Mobilarverglasung
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Kündigung der Glasversicherung


Hier können Sie Ihren persönlichen Glasversicherung Vergleich durchführen.
Bei uns natürlich annonym und kostenlos.
Zum Vergleich der Glasversicherung
Kündigung zum Vertragsablauf
Sie können jede Glasversicherung mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf fristgerecht kündigen.
Beachten Sie jedoch Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren, welche nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden, sind erstmals zum Ablauf des fünften Jahres kündbar mit einer Frist von 3 Monate kündbar.

Kündigung nach einem Schaden
Nach einem Schadenfall können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.