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Welche Kosten erstattet die Hausratversicherung ?
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Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als
die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.
Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist
der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.
Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der
Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.
Regelmäßig fallen insbesondere bei größeren Schäden zusätzlich noch Kosten verschiedener Art
an, die nicht unerhebliche Beträge ausmachen können. Folgende Kosten werden bei den meisten Versicherern von der
Hausratversicherung erfasst:
- Aufräumungskosten
Kosten „für das Aufräumen versicherter Sachen sowie
für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen”.
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Transport- und Lagerkosten
Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbenutzbar
geworden, und muss der Hausrat z. B. wegen durchgreifender Renovierungsarbeiten aus der Wohnung entfernt
und ausgelagert werden. Die Kosten zur Lagerung des Hausrates werden bis zu dem Zeitpunkt
ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung
wieder zumutbar ist, i.d.R. längstens für die Dauer von 100 Tagen.
- Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
Im Versicherungsfall haben Sie
den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (Schadenminderungspflicht). Die hierdurch
entstehenden (Rettungs-)Kosten sind versichert, soweit Sie diese für geboten hielten. Sie werden selbst
dann ersetzt, wenn die Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ausgenommen sind Aufwendungen für Leistungen der
Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen
im öffentlichen Interesse erbracht werden.
- Schlossänderungskosten
Wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung
abhanden kommen, sind auch die notwendigen Kosten für Schlossänderungen versichert. Versichert sind nur
die Schlossänderungskosten für die Zugangstüren und nicht für die Türen innerhalb der Wohnung.
- Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen oder an der gemieteten Wohnung
- Hotelkosten
Ist die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar geworden und sei
es nur für kurze Zeit, und ist dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren
Teil nicht zumutbar, sind auch die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung versichert,
i.d.R. längstens bis zur Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist bei den meisten Versicherern
pro Tag auf 1 Promille der Hausratversicherungssumme begrenzt
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