Versicherte Sachen in der Hausratversicherung ?


Zu beachten in der Hausratversicherung

Was zählt zu den beweglichen Sachen ?

Alle "beweglichen" Sachen, die zum Hausrat gehören, werden versichert. Hierzu gehören z.B.:

Hinweis:

Bei Mietern einer Wohnung müssen mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände (z.B. Einbauküchen) zur Mitversicherung im Antrag aufgeführt werden.

Bei Wohnungseigentümern empfielt sich gleiche Vorgehensweise, auch wenn fest mit dem Gebäude verbundene Sachen für bestimmte Gefahren auch in der Gebäudeversicherung mitversichert sind (z.B. Feuer, Leitungswasser)

 
 

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