Hausratversicherung im Vergleich

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Weitere Infos & Wissenswertes zur Hausratversicherung

Was ist zusätzlich in der Hausratversicherung versicherbar

Fahrrad-Diebstahl

Fahrräder sind in der Hausratversicherung gemäß den Bedingungen versicherte Sachen. Somit besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren.

Durch zusätzliche Vereinbahrung der Farrad-Diebstahl - Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.)

Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier vereinbarte Entschädigungsgrenze (meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.

Überspannungsschäden in der Hausratversicherung

Überspannungsschäden sind atmosphärisch bedingt und entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages.
Beispiel: Durch einen Blitzschlag in die Antenne kommt es zu einem Überspannungsschaden an einem Fernsehgerät.

Grundsätzlich sind solche Schäden in der Hausratversicherung ausgeschlossen, können jedoch durch eine Vereinbarung (Klausel) mitversichert werden. Meist wird eine prozentuale Entschädigungsgrenze festgelegt. Viele unserer Angebote beinhalten automatisch diesen Versicherungsschutz.

Elementarschäden

Hier sind Schäden durch Naturgewalten versichert. Im Einzelnen ist dies der Schutz bei:

  • Überschwemmung,
  • Sturmflut,
  • Erdsenkung,
  • Erdbeben,
  • Schneedruck und Lawinen.

Hausratversicherung mit Einschluss Glasversicherung

Ob Vitrinenglasscheiben, Glastischplatten, Cerankochfelder - alle Glasflächen oder Kunstsoffflächen sind bei Bruch versichert. Der Einschluss einer Glasversicherung sollte für jeden Fall geprüft werden. Unser Hausratversicherungsvergleich bietet die Gebäude- und Mobiliarglasversicherung als Zusatzversicherung an.

Für großere Wohnungen oder auch Einfamilienhäuser rechnet sich jedoch oftmals eine separate Glasversicherung. Hierzu finden Sie weitere Informationen zur Glasversicherung hier.

Nicht versichert in der Hausratversicherung

Nicht versichert sind üblicherweise:

  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen;
  • Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
  • Schäden die durch Kernenergie entstanden sind;
  • Sengschäden;
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser;
  • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
  • Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war;
  • Schwamm;
  • Sturmflut;
  • Lawinen oder Schneedruck;
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind

Einige der o.g. Ausschlüsse sind im Rahmen der Zusatzversicherungen (z.B. Elementarschadenversicherung, Fahrraddiebstahl) gegen Aufgeld versicherbar. Sengschäden schließen im geringen Umfange einige TOP Hausratversicherungen abweichend mit ein. Jedoch gehören alle o.g. Ausschlüsse zu den nicht regulär in der Hausratversicherung zu versichernden Risiken. Ein Vergleich diverser Hausratversicherungen lohn in jedem Falle.

Ermittlung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung

Was genau heißt Versicherungssumme ?

Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme ist die im Schadenfall vereinbarte Höchstentschädigung in der Hausratversicherung. Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssumme ist die Grundlage für die Beitragsberechnung.

Wie wird die Versicherungssumme festgestellt ?

Die Versicherer bieten zur Feststellung der Versicherungssumme folgende Faustregel an:

Wohnfläche in qm x 650 € (600 bis 750 €, je nach Versicherung)

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht ?

Eventuell vorhandene Wertsachen sind der Summe hinzuzurechnen.
Bei genannter Berechnung gewähren die Versicherer "Unterversicherungsverzicht". Das heißt, dass im Schadenfall bis zur Höhe der Versicherungsssumme entschädigt wird.

Wie rechnen unsere Beitragsrechner im Onlinevergleich ?

Bei unserem Beitragsrechner werden die verschiedenen Versicherungssummen je qm bei jedem Versicherer individuell automatisch berücksichtigt.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, den Hausrat-Wert selbst zu ermitteln. Wir stellen Ihnen anhand unseres Wertermittlungsbogens eine kleine Hilfe zur Verfügung.