Welche Personen sind versichert?


Zu beachten im Heilberufe-, Therapeutenrechtsschutz

Für welche Berufsgruppen gilt der Heilberuferechtsschutz

Diese Rechtsschutzversicherung gilt für freiberuflich Tätige Personen und Unternehmen und kann vorrangig für folgende Berufsgruppen als Absicherung verwendet werden:

Versicherte Personen in der Heilberuferechtsschutz

In der Rechtsschutzversicherung sind folgende Personen versichert:

desweiteren, ggf. je nach abgeschlossener Vertragsform (Verkehrs-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz ...)

 
 

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