Hundehaftpflicht im Vergleich

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Anzahl versichernde Hunde?

Haftung und Gefährdung Versicherungsschutz

Wo wird die Haftung geregelt ?

Im BGB der Paragraphen 833 und 834 wird die Haftung des Tierhalters sowie des Tierhüters geregelt.

Da bei der Verletzung einer Person durchaus große Schadenersatzforderungen auf den Tierhalter bzw. Tierhüter zukommen können, sollte die Versicherungssumme der Tierhaftpflicht Versicherung nicht zu gering gewählt werden.

Unsere Empfehlung zur Wahl der Versicherungssumme

Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden.

Sie sollten jedoch in jedem Falle prüfen, ob die Versicherungssumme bei einem geringen Aufgeld (oftmals nur Cent) bei einem anderen Versicherer zu höheren Versicherungssummen möglich ist.

Unser Vergleich der Haftpflichtversicherungen hilft Ihnen bei dieser Entscheidung.

Wann tritt der Versicherungsschutz außer Kraft ?

Nicht alles ist in einer Hundehaftpflicht Versicherung versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:

1. Eigenschäden

wird der Tierhalter oder der Tierhüter - welcher vorrübergehend auf das Tier aufpasst - vom Hund gebissen, besteht kein Leistungsanspruch aus der Hundehaftpflicht-Versicherung.

2. Leinenzwang

Gilt beim Ausführen von Hunden entsprechender Leinen- oder gar Maulkorbzwang und wurde gegen diese Verordnung evtl. verstoßen, dann können die Versicherer vom Versicherungsschutz zurücktreten.

3. Falschangaben

bei falscher Angabe der Hunde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Hunde

Hinweis
Die meisten Versicherer schließen den Versicherungsschutz für sogenannte Kampfhunde generell aus. Deshalb informieren Sie sich genau, ob der jeweilige Versicherer auch Ihre Hunderasse versichert. Wir listen im Vergleich alle nicht gewünschten Hunderassen zu jedem Versicherer auf.