Für selbständig tätige Personen oder auch Unternehmen bietet die Rechtsschutzversicherung gem. §28ARB (Firmenrechtsschutz, oder auch Unternehmensrechtsschutz) mit allen ihren optionalen Vertragsgestaltungen eine optimale Versicherungslösung. Der Versicherungsnehmer
(Selbständig oder freiberuflich tätige Person oder auch Unternehmen) genießt im Rahmen dieser Rechtsschutzabsicherung bei einer Vielzahl
möglicher rechtlicher Streitigkeiten Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz ist jedoch nicht bei allen rechtlichen Angelegenheiten gegeben. Konkrete Ausschlüsse findet man in den
Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der jeweiligen Rechtsschutzversicherung vor.
Nicht versichert in der Firmenrechtsschutzversicherung sind insbesondere Streitigkeiten aus Verträgen, die dem Unternehmenszweck dienen.
Zahlungssäumige Kunden kennt wohl jeder Unternehmer. Egal ob es sich um die Forderung eines Steuerberaters gegenüber seiner säumigen Mandantin, oder um offene Rechnungen eines Weinhandelsunternehmens handelt. Außergerichtliche Forderungen gegenüber säumigen Kunden sind im Rahmen des Fimenrechtsschutzes in der Regel nicht versicherbar.
Auf Grund der vorgenannten Problematik bietet der Inkassorechtsschutz dem Unernehmer die Möglichkeit, offenstehende Forderungen eintreiben zu lassen.
Zwischenzeitlich bieten einige Rechtsschutzanbieter ihren Kunden ein kostenfreies Forderungsmanagment im Rahmen des Firmenrechtsschutzes gem. §28ARB. Jedoch genießen Rechtsschutzversicherte in der Regel nur Sonderkonditionen bei den jeweilig tätigen Inkassounternehmen und müssen in den meisten Fällen mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Mit Hilfe des Inkassorechtsschutzes können Unternehmen und selbständig oder freiberuflich tätige Personen offene und unstrittige inländische Forderungen außergerichtlich auf einen sehr kostengünstigen Weg eintreiben.
Für Ärzte, Therapeuten und andere medizinische Berufsgruppen gilt der Berufsvertragsrechtsschutz bei gerichtlichen Streitigkeiten im Rahmen des Praxisrechtsschutzes gem. §28 ARB als versichert. Nun besteht auch über den Inkasso Rechtsschutz die Möglichkeit bereits kleinste Forderungen außergerichtlich einzutreiben.