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Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte

Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als Ersatz zu der bisherigen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), verabschiedet worden. Zum 1. Juli 2004 sollen somit die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet werden.

Ab dem 1.Juli 2004 werden die Anwaltshonorare um durchschnittlich 20 Prozent steigen.

Versicherungsunternehmen werden deshalb gezwungen, die Kosten auf die Policen zu übertragen.

Beispiele der Kosten eines Rechtsstreites

Rechtskosten anhand Mietrecht

Einem Mieter wird der Mietvertrag mit einer Monatsmiete in Höhe von 500 Euro gekündigt. Der Mieter lässt sich bezüglich der Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten. Der Anwalt erreicht nach längerer Korrespondenz mit dem Vermieter, dass die Kündigung als gegenstandslos betrachtet wird und der Mieter in der Wohnung verbleiben kann.

Abrechnung gem. BRAGO bis 30.06.2004
Geschäftsgebühr 7,5/10 253,50 €
Pauschale   20,00 €
MwSt.   43,76 €
Gesamt   371,36 €
Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004
Gebühren 1,5 507,00 €
Pauschale   20,00 €
MwSt.   84,32 €
Gesamt   611,32 €
 

Für die Abrechnung wurde die sog. Mittelgebühr zugrunde gelegt, wobei es sich auswirkt, dass der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit nach BRAGO 0,5 - 1,0 Gebühren beträgt, gem RVG zukünftig 0,5 - 2,5 Gebühren.

Kosten eines Rechtsstreites anhand Verkehrsunfall

Mandant M wird in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er nimmt sich einen Rechtsanwalt. Nachdem es keine Einigung über den Schaden in Höhe von 10.000 EUR außergerichtlich gibt, reicht der Rechtsanwalt eine Klage ein. Beide Seiten einigen sich auf eine Vergleichssumme in Höhe von 5.000 EUR.

Abrechnung gem. BRAGO bis 30.06.2004
Geschäftsgebühr 7,5/10 364,50 €
Diese Gebühr wird aber vollständig auf die nachfolgende Prozessgebühr angerechnet, somit   0,00 €
Prozessgebühr 10/10 486,00 €
Vergleichsgebühr 10/10 486,00 €
Pauschale   20,00 €
MwSt.   158,72 €
Gesamt   1.150,72 €
Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004
Geschäftsgebühr 7,5/10 729,00 €
nach RVG wird die Gebühr nur noch zur Hälfte, max. 0,75 Gebühren auf die nachfolgende gerichtliche Tätigkeit angerechnet, es verbleiben somit   364,50 €
Verfahrensgebühr 1,3 631,80 €
Terminsgebühr 1,2 583,20 €
Vergleichsgebühr 1,0 486,00 €
Pauschale   20,00 €
MwSt.   333,68 €
Gesamt   2.419,18 €
 

Der Mehrverdienst des Rechtsanwaltes erklärt sich dadurch, dass zukünftig die außergerichtlich verdiente Geschäftsgebühr nicht mehr vollständig auf die spätere gerichtliche Tätigkeit angerechnet wird. Zudem erhält der Rechtsanwalt zukünftig für außergerichtliche Vergleichsgespräche die sogenannte " Terminsgebühr "(1,2), während diese Tätigkeit bislang durch die Prozessgebühr mit abgegolten war.

Kosten eines Rechtsstreites anhand Arbeitsrecht

Arbeitnehmer A (Monatsverdienst 1.000 EUR) hat Probleme mit seinem Arbeitgeber, der A zu einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages bewegen will. A lässt sich durch Rechtsanwalt vertreten. Nachdem außergerichtlich eine Einigung nicht erzielt werden kann, spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, so dass A durch Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage erheben lässt. In der Güteverhandlung wird zwischen den Partein ein Vergleich abgeschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird.

Abrechnung gem. BRAGO bis 30.06.2004
Geschäftsgebühr 0,75 141,75 €
wird wie dargelegt,vollständig auf die nachfolgende Prozessgebühr angerechnet   0,00 €
Prozessgebühr 10/10 189,00 €
Verhandlungsgebühr 10/10 189,00 €
Vergleichsgebühr 10/10 189,00 €
Pauschale   20,00 €
MwSt.   93,92 €
Gesamt   680,92 €
zu zahlende Gerichtskosten bei verlorener Klage   120,00 €
Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004
außergerichtliche Gebühren 1,5 283,50 €
es verbleiben nach Anrechnung auf die verdiente Verfahrensgebühr   141,75 €
Verfahrensgebühr 1,3 245,70 €
Terminsgebühr   226,80 €
Vergleichsgebühr 1,0 189,00 €
Pauschale   20,00 €
MwSt.   131,72 €
Gesamt   954,97 €
zu zahlende Gerichtskosten bei verlorener Klage:   213,60 €
 

Hinweis:
Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten gilt die Besonderheit, dass jede Partei die eigenen Anwaltskosten in erster Instanz selbst tragen muss, unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird.

Die Steigerung der Anwaltskosten in Höhe von 40% muss der Mandant somit in jedem Falle selbst tragen. Hinzu kommt zukünftig, dass der Arbeitnehmer bei einem verlorenen Rechtsstreit nicht nur seine eigenen Kosten, sondern auch erheblich höhere Gerichtskosten zu zahlen hat.