Diese leistet für jeden Tag Krankheit ein vorher fest vereinbartes Tagegeld. Es ist im Grundsatz vergleichbar mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Der Versicherer erbringt die Leistung für den gesamten Zeitraum der Krankschreibung. Arbeitnehmer erhalten eine Leistung i.d.R. nach mind. 6 Wochen. Bei Selbständigen beträgt die Karenzzeit je nach Berufsgruppe und Krankenversicherer bis zu 4 Wochen.
Das Verwenden von Inlays oder das Einsetzen von Zahnersatz bis hin zu kieferortopädischen Behandlungen, hier hilft eine Zahnzusatzversicherung. Dabei werden diese Tarife oftmals mit entsprechenden Leistungsstaffeln angeboten. Leistungen können direkt vom Versicherer ohne Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, aber es gibt auch Tarife, welche nur unter Vorleistung der GKV Versicherungsschutz bieten.
Auf Grund von Sehschwäche wird Ihnen das Tragen einer Brille verordnet. Diese Versicherung erbringt i.d.R. in bestimmten Zeitabständen Leistungen bei Verordnung einer Sehhilfe.
Einige Versicherer, wie die Universa, bieten ihren Versicherten ein umfassendes Angebot im Bereich ambulante Zusatzversicherung an. Diese Tarife beinhalten verschiedene vorgenannte Absicherungsformen. Aber auch Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten, oder die Praxisgebühr sind Leistungsbestandteil einiger ambulanter Zusatzversicherungen.
Die Gefahr im hohen Alter, aber auch nach einer schweren Krankheit, pflegebedürftig zu werden, kann jeden treffen. Die Leistungen der gesetzlichen Pfegeversicherung reichen nicht mehr aus, um die hohen Kosten zu decken. Es gibt im wesentlichen 2 Leistungstarife in der Krankenzusatzversicherung:
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