Ausschlüsse in der Pferdehaftpflichtversicherung


Zu beachten bei der Pferdehaftpflichtversicherung

Wann tritt der Versicherungsschutz außer Kraft ?

Nicht alles ist in einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:

1. Eigenschäden

wird der Tierhalter oder der Tierhüter - welcher vorrübergehend auf das Tier aufpasst - vom Pferd getreten, besteht kein Leistungsanspruch aus der Pferdehaftpflicht-Versicherung.

2. Falschangaben

bei falscher Angabe der Pferde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Pferde, Geschlecht des Pferdes, Nutzung des Pferdes.

 
 

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