Nicht alles ist in einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:
wird der Tierhalter oder der Tierhüter - welcher vorrübergehend auf das Tier aufpasst - vom Pferd getreten, besteht kein Leistungsanspruch aus der Pferdehaftpflicht-Versicherung.
bei falscher Angabe der Pferde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Pferde, Geschlecht des Pferdes, Nutzung des Pferdes.