Pferdehaftpflicht im Vergleich

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Anzahl der zu versichernden Pferde?

Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung

Welche Schadenersatzleistungen werden übernommen ?

Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei:

  • Personenschäden (Verletzung, Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
  • allen Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens)
  • reinen Vermögensschäden, allerdings mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen
    (reine finanzielle Schäden, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.
  • Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt. Dadurch verpasst der Geschädigte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt).

Welche Aufgaben übernimmt der Versicherer dabei ?

Im Rahmen des Versicherungsvertrages übernimmt der Versicherer in der Pferdehaftpflicht Versicherung folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Eintrittspflicht - Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer, natürlich auch im eigenen Interesse, ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche - Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
  • Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche - zum Beispiel: Verursachung eines Verkehrsunfalls durch das Pferd, oder Pferd tritt einen Menschen