Wo gilt die Pferdehaftpflichtversicherung ?


Zu beachten bei der Pferdehaftpflichtversicherung

Der Vertragsschutz im In- und Ausland

Der Vertragsschutz der Pferdehaftpflicht gilt bei allen Versicherern im Inland.

Vorübergehende Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland sind bis zu einem Jahr bei vielen Versicherern in der Hundehaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland wird von wenigen Gesellschaften i.d.R. bis zu 1 Jahr geboten. Hierzu sollten die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers genau studiert werden.

 
 

Gratis Newsletter

Name:*

Emailadresse:*

* gefordertes Feld