Was ist ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ?


Zu beachten im Privatrechtschutz

In der Privatrechtschutz nicht versichert

Die Rechtschutzversicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen.

Folgende wesentlichen Ausschlüsse gelten in der Rechtschutzversicherung:

 
 

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