versicherte Lebensbereiche


Zu beachten im Privatrechtschutz

Folgenden Rechtschutzversicherungen werden für die Absicherung verschiedener Lebensbereiche angeboten:

1. Verkehrs-Rechtschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als

2. Privat- und Berufs-Rechtschutz für Nichtselbstständige

Dieser Privat-Rechtschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

3. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtschutz für Nichtselbstständige

Dieser Rechtschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

4. Privat-Rechtschutz für Selbstständige

Dieser Privat-Rechtschutz gilt für selbstständige Personen zur Absicherung des

5. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtschutz für Selbstständige / gewerbliche Unternehmen

Über diese Rechtschutzform kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Versichert ist:

6. Rechtschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Dieser Rechtsschutz ist als Einzelvertrag oder als Ergänzung der vorgenannten Rechtschutzabsicherungen möglich

7. Spezial - Strafrechtschutz

Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).

 
 

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