Welche Kosten übernimmt die Rechtschutz ?
Die Privatrechtschutzversicherung kommt für viele Kosten, welche dem Versicherungsnehmer entstehen, auf. Welche Kosten und eine kleine Erläuterung hierzu finden Sie auf dieser Seite.
- die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe des in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelten Umfanges.
- in Spezial-Straf-Rechtsschutz-Policen übernehmen die Versicherer auch abweichend die Kosten für eine "angemessene" Vergütung über die Grenzen der BRAGO hinaus
- Kosten eines sog. Korrespondenzanwalts (sofern notwendig)
- Gerichtsgebühren ggf. auch der Gegenseite
- Sachverständige und Gutachter müssen gerichtlich bestellt sein
- Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers
- sofern der Versicherungsnehmer zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet ist
(z.B. bei verlorenen Prozess)
- Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinangelegenheiten)
(inkl. Kosten für Zeugen, Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden)
- Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege
- Kosten für Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
- Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland
- Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe.