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Wann ist eine Wartezeit zu beachten ?
Vergleich Rechtschutz für Nichtselbständige
Vergleich Rechtschutz für Selbständige |
Vergleich Vermieter-Rechtschutz |
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In der Rechtschutzversicherung gilt bei verschiendenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser
Wartezeit ein. Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:
- Steuer-Rechtschutz
- Arbeits-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
- Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Online-(Internet)-Rechtschutz
- Verwaltungs-Rechtschutz im Privatbereich
- Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrsangelegenheiten
- Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich
Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherer wechselt, verzichten die Gesellschaften auf die Anrechnung der Wartezeit. Dies setzt jedoch vorraus, dass
beim Vorversicherer das gleiche Risiko bereits versichert gewesen ist und ein nahtloser Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.
Bei Neuverträgen ohne Vorversicherer verzichten nach und nach einige Versicherer auf die Anrechnung der Wartezeit. (z.B. DEURAG, Rechtschutz-Union, etc.)
Auf Grund der hohen Streithäufigkeit gilt dies jedoch nicht im Arbeits-Rechtschutz sowie Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich.
Unser Rechtschutz-Vergleich zeigt Ihnen auf, welche Versicherer auf die Wartezeit verzichten.
Einzelne Versicherer bieten erweiterten Versicherungsschutz in diversen Bereichen an. Hier gelten abweichende Wartezeiten.
Oftmals ist jedoch ausschließlich eine Beratung versichert.
- Beratungsrechtschutz in Unterhaltsfragen (Hinweis: bis 6 Monate Wartezeit)
- erweiterter Rechtschutz in Unterhaltsfragen (Hinweis: 12 Monate Wartezeit)
- erweiterter Rechtschutz in Ehefragen (Hinweis: 36 Monate Wartezeit)
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