Single Rechtschutz, Familienrechtschutz, Vergleich Rechtschutzversicherungen
weitere Partnerseiten:
private Krankenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Gebäudeversicherung
Pflegeversicherungh
Ratenkredit
Bürobedarf
Sterbegeldversicherung
Suchmaschinenoptimierung
Altersvorsorge
Krankenversicherungsvergleich
Versicherungsvergleich
Autoversicherung vergleiche
Hausratversicherung vergleich
Hundehalterhaftpflicht
Haftpflichtver
Tierversicherungen im Vergleich
Firmenrechtsschutzversicherung
Hausratversicherung
Versicherungsvergleiche

Versicherte Personen im Rechtsschutz


Hier können Sie Ihren persönlichen Rechtschutzversicherung Vergleich durchführen.
Mit unseren Onlinerechnern natürlich annonym und kostenlos.
Vergleich Rechtschutz
für Nichtselbständige


Vergleich Rechtschutz
für Selbständige
Vergleich Vermieter-Rechtschutz
In der Rechtschutzversicherung sind folgende Personen versichert:
  • der Versicherungsnehmer und
sofern kein Singlevertrag abgeschlossen wurde
  • der im Versicherungsschein genannte und - bei den meisten Gesellschaften - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner.
desweiteren, ggf. je nach abgeschlossener Vertragsform (Verkehrs-Rechtschutz, Firmen-Rechtschutz ...)
  • die minderjährigen Kinder

  • im Fahrzeugbereich: alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

  • die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bei den meisten Rechtschutz-Versicherern), jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
    Diese Mitversicherung bezieht sich nicht auf den Fahrzeugbereich.

  • Die für den Versicherungsnehmer anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
    Ersterer kann allerdings mittels Widerspruch verhindern, dass eine andere mitversicherte Person als sein ehelicher Lebenspartner Rechtschutz erhält. Der Widerspruch muss schriftlich beim Versicherer erhoben werden.