In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiendenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:
Eine Private Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit kann bei einigen Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden, wenn der Arbeitsrechtsschutz sowie der Wohnungsrechtsschutz ausgeschlossen wird. Denn in diesen Beiden Leistungsarten sind Wartezeiten derzeit bei allen
Gesellschaften vorgesehen.
Bei Neuverträgen ohne Vorversicherer verzichten nach und nach einige Versicherer auf die Anrechnung der Wartezeit. (z.B. DEURAG, Rechtschutz-Union, etc.)
Unser Rechtsschutzversicherungsvergleich zeigt Ihnen auf, welche Versicherer auf die Wartezeit verzichten.
Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherer wechselt, verzichten die Rechtsschutzversicherung auf die Anrechnung der Wartezeit. Dies setzt jedoch vorraus, dass beim Vorversicherer das gleiche Risiko bereits versichert gewesen ist und ein nahtloser Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.
Einzelne Versicherer bieten erweiterten Versicherungsschutz in diversen Bereichen an. Hier gelten abweichende Wartezeiten. Oftmals ist jedoch ausschließlich eine Beratung versichert.