Reisekrankenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Vergleich DKV
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Leistungsumfang unserer Reisekrankenversicherung


Hier können Sie Ihren persönlichen Reisekrankenversicherung Vergleich durchführen.
Bei uns natürlich annonym und kostenlos.
Zum Vergleich der Reisekrankenversicherung

Die Leistungen der Reisekrankenversicherung:

Der private und leistungsstarke Krankenschutz bei Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Wochen je Reise zum Jahresbeitrag ab 8,50 EUR pro Person.
Mit automatischer Verlängerung und 24-Stunden-Notruf-Service!

... bietet Sicherheit während des ganzen Jahres, bei jeder Auslandsreise, ob geschäftlich oder privat - bis zu 6 Wochen Dauer.

... garantiert Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient für Kosten
  • der ärztlichen Leistungen
  • des Krankenhausaufenthaltes
  • der Operation
  • der Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • einer schmerzstillenden Zahnbehandlung.
... übernimmt bei Einschaltung der Notrufzentrale zu 100% die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes - auch mit dem Flugzeug - aus dem Ausland.

... gilt weltweit. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben.

Weitere Leistungen:

  • 24-Stunden-Notruf-Service, zum Beispiel
    • Hilfe bei der Beschaffung notwendiger Medikamente vor Ort
    • Vermittlung von Ärzten und Spezialkliniken
    • Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
    • Benachrichtigung Ihrer Angehörigen
    • Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes - an jedem Ort der Welt und zu jeder Uhrzeit.
  • Wahl zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und Krankenhaustagegeld von 25,- EUR bei stationärer Heilbehandlung im Ausland.
  • Mehrkosten für einen Krankenrücktransport bis 500,- EUR auch ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung länger als 14 Tage dauern würde.
  • Erstattung der Transportkosten für notwendige Blutkonserven sowie lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind.
  • Bei unfallbedingten Erkrankungen Kostenersatz für Hilfsmittel.
  • Erstattung für Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingten provisorischen Zahnersatz zu 50% des Rechnungsbetrages, maximal insgesamt 250,- EUR.
  • Telefonkosten werden Ihnen in Höhe von jeweils 10,- EUR pauschal erstattet, wenn Sie der DKV oder den Notruf-Service im Falle einer stationären Behandlung bzw. eines Rücktransportes anrufen.