Die Riesterrentenförderung

Zu beachten bei der Riesterrente

Welche Personen sind förderberechtigt?

  • Berechtigt sind rentenversicherungspflichtige Angestellte und Beamte.
  • Auch Ehepartner von förderberechtigten Personen können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
  • Arbeitslose erhalten bei Bezug von Arbeitslosengeld ebenfalls staatliche Förderung.

 

In welchem Umfang erfolgt die staatliche Förderung ?

Grundzulage Zulage je Kind Mindestgesamtbeitrag Höchstbeitrag
154 Euro 185 Euro - vor 2008 geboren 4% des Vorjahreseinkommens 2100 Euro
  300 Euro - ab 2008 geboren    

Wichtig:

  1. Der Mindestgesamtbeitrag = Eigentanteil + Riesterzulagen
  2. es gilt das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen
  3. Personen bis 25 Jahre erhalten bei einem Erstvertrag einmalig 200 Euro Sonderzuwendung

 

Die volle staatliche Förderung erhält, wer den Mindestgesamtbeitrag einzahlt.

 

Für ab 2008 geborene Kinder wird je Kind eine Riesterzulage von 300 Euro pro Jahr vom Staat gezahlt.