Die Riesterrentenförderung
Zu beachten bei der Riesterrente
Welche Personen sind förderberechtigt?
- Berechtigt sind rentenversicherungspflichtige Angestellte und Beamte.
- Auch Ehepartner von förderberechtigten Personen können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
- Arbeitslose erhalten bei Bezug von Arbeitslosengeld ebenfalls staatliche Förderung.
In welchem Umfang erfolgt die staatliche Förderung ?
| Grundzulage | Zulage je Kind | Mindestgesamtbeitrag | Höchstbeitrag |
| 154 Euro | 185 Euro - vor 2008 geboren | 4% des Vorjahreseinkommens | 2100 Euro |
| 300 Euro - ab 2008 geboren | |||
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Wichtig:
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Die volle staatliche Förderung erhält, wer den Mindestgesamtbeitrag einzahlt.
Für ab 2008 geborene Kinder wird je Kind eine Riesterzulage von 300 Euro pro Jahr vom Staat gezahlt.
