Ist der/die Verblichene Mieter und wurde im Mietvertrag nichts abweichendes geregelt, dann ist zu beachten, dass innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Todes mit der gesetzlichen Frist (= 3 Monate) der Mietvertrag gekündigt werden muss. Leider werden solche Kosten oftmals bei den Beerdigungskosten nur unzureichend berücksichtigt. Das führt dazu, dass die Erben feststellen, dass Kosten von 4 bis 5-Monatsmieten (laufender Monat + gesetzl. Kündigungsfrist) den Betrag mehrerer Tausend Euro ausmachen, die in der obigen Berechnung unberücksichtigt blieben.
Die Kündigung kann beim Vermieter ohne Erbschein jedoch unter Beifügung einer Sterbeurkunde eingereicht werden.
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