Die Versicherungssumme wird an im Versicherungsschein als Bezugsberechtigter eingetragenen ausgezahlt. Sollte der/die Verblichene im Versicherungsschein genannt sein, kann durch den/die Erben unter Vorlage der Sterbeurkunde die Auszahlung angefordert werden.
Diese Nennung muss nicht unbedingt namentlich erfolgen, so können z.B. die
gesetzlichen Erben als bezugsberechtigt benannt werden. Wichtig, Sie haben als
Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit jederzeit das Recht, das
Bezugsrecht zu ändern.