Sterbegeldversicherung


Zu beachten in der Sterbegeldversicherung

Wer erhält die Versicherungssumme aus der Bestattungsversicherung ?

Die Versicherungssumme wird an im Versicherungsschein als Bezugsberechtigter eingetragenen ausgezahlt. Sollte der/die Verblichene im Versicherungsschein genannt sein, kann durch den/die Erben unter Vorlage der Sterbeurkunde die Auszahlung angefordert werden.

Diese Nennung muss nicht unbedingt namentlich erfolgen, so können z.B. die gesetzlichen Erben als bezugsberechtigt benannt werden. Wichtig, Sie haben als Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit jederzeit das Recht, das Bezugsrecht zu ändern.

 
 

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