Hundekrankenversicherung
Weiteres zum Versicherungsumfang der Hunde-OP-Versicherung
- Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Operationen bei Krankheit oder nach Unfall des Hundes
- Kostenschutz – je nach Vereinbarung – nach dem 1fachen oder 2fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT, Fassung vom 30.06.2008)
- Übernahme der Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation und für bis zu zehn Tage Nachbehandlung
- inklusive aller Untersuchungen, Röntgenbilder, Medikamente und Verbandsmaterialien
- Übernahme der Unterbringungskosten in der Tierklinik bis zu 10 Tage nach dem OP-Tag
- Auslandsreisen bzw. Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten sind mitversichert
- schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall
- Keine Erstattungs-Höchstgrenzen – auch bei mehreren Operationen im Jahr werden die Kosten bis zum vereinbarten Satz der GOT übernommen
Natürlich besteht freie Tierarztwahl.
Versicherungsschutz besteht erst 30 Tage nach Vertragsbeginn
Sie können zwischen 1, 5 und 10 Jahre Vertragslaufzeit wählen. Sehr attraktive Laufzeitnachlässe werden geboten. Bei Verkauf oder Tod des Hundes wird der Vertrag auch vorzeitig beendet.