Alle Katzen sind in der Katzenvollkrankenversicherung ab dem vollendeten 2. Lebensmonat versicherbar. Unabhängig vom Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn: Nach dem 7. Geburtstag der Katze erfolgt eine einmalige Erhöhung des Beitrages um 15 Prozent.
Wird die Katze bis zu ihrem 5. Geburtstag zur Versicherung angemeldet, beträgt die Kostenerstattung bis zu 100 Prozent – bei Anmeldung nach dem 5. Geburtstag der Katze werden 80 Prozent erstattet.
Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte in der Fassung vom 08. Juli 2008.
In der Gebührenordnung ist der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen ein Vielfaches - z.B. 2-fachen Satz - hiervon in Rechnung stellen kann.
In der Krankenversicherung können sie entscheiden, in welcher Höhe die Kosten der tierärztlichen Behandlung übernommen werden.
In der Katzen-Vollkrankenversicherung gilt nach Vertragsbeginn eine Wartezeit von 30 Tagen. Im Falle von Impfungen besteht sofortiger Versicherungsschutz.