In der Pferdekrankenversicherung werden die Kosten zu 60% bei ambulanter Behandlung und bei
stationärer Behandlung in der Tierklinik, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte erstattet.
OPtional empfehlen wir hier den zusätzlichen Abschluss einer Pferde-OP-Krankenversicherung,
um die Kostenübernahme durch den Versicherer zu erhöhen.
Als Plus ist die Pferde-Transport- und Diebstahlversicherung bei einer 80%igen Erstattung der Versicherungssumme bis 2500 Euro eingeschlossen.
| 1-facher Satz | |
| Vertragsdauer | ohne Selbstbeteiligung |
| 10 Jahre | 39,25 Euro |
| 5 Jahre | 44,16 Euro |
| 1 Jahr | 49,06 Euro |
* Monatsprämie gilt inkl.19% VSt und vorbehaltlichen Änderungen durch den Versicherer
Aufnahmealter: Ab dem vollendeten 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 11. Lebensjahr.
Versichert sind in der Pferde-Krankenvollversicherung ambulantee und stationäre tierärztlichen Behandlungen.
Weiterhin werden die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel sowie Labor und Röntgenuntersuchungen übernommen.
In der Pferde-OP-Krankenversicherung gilt eine Wartezeit von 6 Monaten.
Für Bauchhöhlenoperationen (Koliken) verkürzt sich die Wartezeit auf 30 Tage.
Sie benötigen zum öffnen der Dokumente den Adobe Reader in der Version 6.0 oder höher.