Tierversicherungen - Hunde - Katzen - Pferde

günstiger Versicherungsschutz für Katzen-Op-Krankenversicherung schon ab 6,04 €

Tierversicherung - finanzieller Schutz bei Krankheit

11,8 Millionen Katzen, 6,8 Millionen Hunde und knapp eine Million Pferde leben laut Statista in Deutschland als Haustiere. Neben den Futterkosten sind vor allem Tierarztkosten eine finanzielle Belastung für die Besitzer. Für Hunde, Katzen und Pferde gibt es von einigen Versicherern passende Tierversicherungen, die eine finanzielle Entschädigung im Falle einer Erkrankung versprechen. Die einzelnen Produkte unterscheiden sich im Leistungsumfang und in der zu zahlenden Prämie.

Kranken- oder OP-Kostenversicherung?

Grundsätzlich wird bei allen Versicherungstarifen zwischen Krankenversicherung und OP-Kostenversicherung unterschieden. Die Krankenversicherung leistet eine finanzielle Entschädigung für alle angefallenen Kosten bei Tierärzten, in der Regel gibt es nur Einschränkungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Wurmkuren oder Ähnlichem. Die OP-Kostenversicherung leistet nur dann eine Entschädigung, wenn das versicherte Haustier operiert werden muss. Je nach Versicherungsgesellschaft sind zudem bestimmte Erkrankungen generell ausgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen werden die versicherten Operationen klar benannt und abschließend aufgezählt.

Welche Haustiere können in der Tierkrankenversicherung versichert werden?

Pferde, Hunde und Katzen können in einer Tierversicherung versichert werden. Pferdekrankenversicherungen sind im Vergleich zu Katzen- und Hundekrankenversicherungen teurer. Hunde- und Katzenkrankenversicherungen, die nur einen OP-Kostenschutz bieten, werden nur von wenigen Versicherern angeboten. Ebenso selten sind Pferdekrankenversicherungen, die auch bei ambulanten Behandlungen eine umfassende Entschädigung leisten.

Nicht jedes Tier kann über eine Krankenversicherung abgesichert werden. Bei den meisten Tarifen gilt eine Höchstaltersgrenze, zudem müssen Fragen über den Gesundheitszustand der Tiere beantwortet werden. Tiere mit chronischen Krankheiten oder größeren Vorerkrankungen werden in der Regel nicht aufgenommen. Die Annahmerichtlinien bei Krankenvollversicherungen sind strenger als bei OP-Kostenversicherungen.

Vor dem Abschluss eines Vertrags sind vor allem folgende Kriterien für einen Versicherungsvergleich relevant:

  • Erstattungssatz GOT
  • Ausgeschlossene Krankheiten
  • Höchstentschädigungen
  • Selbstbeteiligungen
  • Vertragslaufzeit

Lohnen sich Tierkrankenversicherungen?

Das Kostenrisiko insbesondere bei Operationen ist beträchtlich. Bei Pferden kommen schon für vergleichsweise einfache Operationen schnell vierstellige Kosten zusammen. Bei Hunden und Katzen sind die zu erwartenden Kosten etwas geringer, bewegen sich bei komplexeren Fällen aber auch im vierstelligen Bereich. Mit einer Hundekrankenversicherung oder eine Katzenkrankenversicherung reduziert sich Ihr finanzielles Risiko deutlich.

Die monatlichen Kosten für eine Tierkrankenversicherung sind abhängig vom gewählten Tarif und dem versicherten Tier. Die zu zahlende Prämie liegt durchschnittlich zwischen 10 € monatlich für eine günstige Hunde- oder Katzenkrankenversicherung und 25 € für eine leistungsstarke Pferdekrankenversicherung.

Erstattungssatz GOT

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) legt die Gebühren fest, die Tierärzte für ihre Leistungen berechnen. Tierärzte dürfen maximal das Dreifache des normalen Satzes berechnen. Die Entschädigungszahlungen der Versicherer sind häufig auf den zweifachen Satz begrenzt, bei besonders günstigen Tarifen erfolgt oft nur die Erstattung des einfachen Satzes. Welche Kosten Ihr Tierarzt berechnet, hängt von den regionalen Gegebenheiten und dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Behandlung ab.

Ausgeschlossene Krankheiten in der Op-Versicherung

Insbesondere bei der OP-Kostenversicherung gibt es viele Versicherer, die nicht alle Operationen mitversichern. In den Versicherungsbedingungen gibt es eine exakte Liste mit allen Krankheiten, die vom OP-Kostenschutz abgedeckt sind.

Höchstentschädigungen und Selbstbeteiligungen

Bei fast allen Versicherungstarifen gelten Selbstbeteiligungen und Höchstentschädigungsgrenzen. Bei einer Behandlung tragen Sie zum Beispiel generell 20 % der Kosten selbst, zudem gilt eine Jahreshöchstgrenze für alle Behandlungen zusammen. Bei günstigen Tarifen liegt die Grenze oft zwischen 2.000 € und 4.000 €, bei Premiumtarifen werden meist bis zu 10.000 € erstattet. Bei ambulanten Behandlungen liegt die Entschädigungsgrenze in der Regel unter 2.000 €. Alle darüber hinausgehenden Kosten tragen Sie dann grundsätzlich selbst.

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit kann sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden. Bei der Uelzener Versicherung schließen Neukunden in der Regel Verträge mit einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren ab, weil diese bis zu 25 % günstiger sind als Jahresverträge. Allerdings lassen sich auch Verträge mit einer so langen Laufzeit nach drei Jahren kündigen. Für längere Vertragslaufzeiten gewähren die Versicherer oft einen Rabatt, der Versicherungsnehmer bindet sich dafür aber mindestens drei Jahre an einen Anbieter.

Fazit - nicht immer ist günstig auch gut

Achten Sie bei einem Vergleich nicht nur auf die Prämie der Tierkrankenversicherung. Viel wichtiger sind die Entschädigungsgrenzen, die Selbstbeteiligung und der maximale Erstattungssatz der Gebührenordnung für Tierärzte. Eine günstige Tierkrankenversicherung, die im Schadenfall nur einen Bruchteil der Tierarztrechnung ersetzt, ist nicht empfehlenswert. Mit einem Versicherungsvergleich finden Sie schnell die Krankenversicherung, die am besten zu Ihnen und Ihrem Tier passt.