Welche Zusatzleistungen gibt es ?


Zusatzleistungen der Unfallversicherung

Was versteht man unter Bergungskosten ?

Unter Bergungskosten in der Unfallversicherung vertseht man die Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder Spezialklinik, den Mehraufwand beim Rücktransport zum ständigen Wohnsitz sowie der Überführung im Todesfall.

Wann hat man Anspruch auf Kurkosten ?

Der Unfallversicherer zahlt die vereinbarte Summe, wenn innerhalb von drei Jahren ab Unfalltag eine dreiwöchige Kur aufgrund der Verletzungen durch den Unfall durchgeführt wird.

Leistungsfälligkeit bei kosmetischen Operationen

Erbracht wird die Leistung, nachdem die Operation, die klinische Behandlung oder die Zahnbehandlung durchgeführt worden ist. In der Regel erfolgt die Erstattung der versicherten Leistung unter Anrechnung der Vorleistung der Krankenkasse.

Was bedeutet Rooming-In-Leistungen ?

Ist ein stationärer Aufenthalt des versicherten Kindes notwendig, ist ebenso die Übernachtung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Kosten in Höhe des vereinbarten Betrages übernimmt hierfür die Unfallversicherung sofern dieser Part mitversichert ist.

Das Genesungsgeld

Im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt wird, sofern eingeschlossen, ein Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen gezahlt. Die Leistungsdauer ist jedoch i.d.R. bei den meisten Unfallversicherern auf 100 Tage gemäß nachfolgenden Bemessungen begrenzt:

In neueren Bedingungswerken sind abweichend hiervon längere Leistungsstaffeln üblich.

 
 

Gratis Newsletter

Name:*

Emailadresse:*

* gefordertes Feld