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Wohnungs-und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie sind versichert als Eigentümer des vermieteten Objektes
es besteht Versicherungsschutz als Vermieter des Objektes
Schadenersatz-Rechtsschutz
hilft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüchen
z.B. Ihre vermietete Wohnung wird durch einen Wasserschaden eines Obermieters (-Bewohners) geschädigt.
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Straf-Rechtsschutz
hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen müssen
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
hilft Ihnen, wenn SIe sich gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit verteidigen müssen
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Steuer-Rechtsschutz
hilft Ihnen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten geltend machen müssen.
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allgemeiner Verwaltungs-Rechtsschutz
hilft bei Streitigkeiten vor deutschen Verwaltungsgerichten
bei manchen Versicherern auch bereits bei Streitigkeiten mit den Verwaltungsbehörden
nicht bei allen Versicherern versicherbar
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