Firmenrechtsschutz im Vergleich

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Firmenrechtsschutz Wartezeit & Testsieger

Firmen Rechtsschutz ohne Wartezeit ?

Obwohl in den letzten Jahren die Versicherer auch in den Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige viele Verbesserungen eingeführt haben, so bleibt das Thema Wartezeit in der gewerblichen Rechtsschutzversicherung für einzelne Leistungsbereiche weiterhin bestehen. Eine Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit ist also nur möglich, bei starker Reduzierung des Versicherungsumfanges.

Üblicherweise gilt bei verschiedenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.

Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:

Bei Wechsel des Versicherers, verzichten die Gesellschaften auf die Anrechnung der Wartezeit. Dies setzt jedoch voraus, dass beim Vorversicherer das gleiche Risiko bereits versichert gewesen ist und ein nahtloser Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.

Unser Vergleich Firmenrechtsschutz zeigt Ihnen auf, welche Versicherer wo auf die Wartezeit verzichten.

Eine abweichende Wartezeit von nur 2 Monaten gilt bei der NRV - Neue Rechtsschutz Versicherung. 

unsere aktuellen Firmenrechtsschutz Testsieger

In der folgenden Übersicht finden Sie unsere Testsieger Anbieter im Bereich der Firmenrechtsschutzversicherung. 

Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch weitere Auskünfte über unsere aktuell besten Angebote.

ARAG:
ARAG ist einer der bekanntesten Rechtsschutzversicherer in Deutschland. Die Beiträge für die
ARAG Firmenrechtsschutzversicherung gliedern sich im oberen Feld bei Vergleichen ein, sind somit fair und langfristig kalkuliert. Mit dem Komfort Tarif bietet der Versicherer bereits sehr umfangreichen Versicherungsschutz. 

Advocard:
Auch Advocard gehört zu den bekanntesten deutschen Anbietern. Die Advocard Firmenrechtsschutzversicherung erhalten Sie bei uns zu Sonderkonditionen.

Roland Rechtsschutz:
Die Roland Rechtsschutz Versicherung bietet aus unserer Sicht optimalen Versicherungsschutz für Selbstständige und Firmen. Preislich ordnet sich der Versicherer im Mittelfeld ein - Leistung hat nun mal seinen Preis. Dabei gehört Roland Firmenrechtsschutz nicht zu den teuren Angeboten. 

Ablehnung des Rechtsschutzes

In manchen Fällen hat der Versicherer die Möglichkeit, den Rechtsschutz abzulehnen. Wann der Rechtsschutz wirksam ist, ist in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) aufgeführt. Im konkreten Rechtsschutzfall sind allerdings die Bedingungen rechtlich bindend, die in dem zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen geschlossenen Vertrag enthalten sind.

Beispiele, in denen der Versicherer Rechtsschutzleistungen ablehnen kann, sind unter anderem die nicht fristgerechte Zahlung von Versicherungsbeiträgen oder eine nicht fristgerechte Meldung des Eintritts des Versicherungsfalls. Gleiches gilt für die Feststellung des Versicherungsunternehmens, dass der Versicherungsnehmer das Ereignis, das den Versicherungsfall ausgelöst hat, bewusst herbeigeführt hat und damit den Tatbestand der Vorsätzlichkeit erfüllt.

Die Rechtsschutzversicherung ist zur Ablehnung des Rechtsschutzes auch dann berechtigt, wenn Mutwilligkeit vorliegt oder die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht hinreichend Aussicht auf Erfolg haben. Bei Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer versuchen, durch ein Schiedsgutachterverfahren oder durch eine Deckungsklage sein Interesse auf Anerkennung des Rechtsschutzes durchzusetzen.