Arbeits-Rechtsschutz

Der Rechtsschutzbaustein Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil der Absicherung im Privatbereich oder auch des Firmenbereiches. Hierüber sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen abgedeckt.

Das kann z.B. in Fällen wichtig sein, in denen sich der Arbeitnehmer über ein nicht wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis beschwert oder kein Lohn von seinem Vorgesetzten gezahlt wird. Auch im Falle einer Kündigung greift diese Versicherung, ebenso wie bei Beihilfe-Streitigkeiten von Beamten.

Schadenbeispiel zum Arbeits-Rechtsschutz:

Ein Arbeitnehmer erscheint trotz zweier Abmahnungen auch weiterhin unpünktlich an seinem Arbeitsplatz. Daraufhin kündigt ihm sein Chef fristlos. Der Arbeitnehmer will sich gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht mithilfe der Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Der Arbeits-Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung seines Chefs erteilt seinem Rechtsanwalt Kostendeckung. Der Arbeitgeber verliert den Prozess und muss seinen Angestellten weiter beschäftigen. Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in Höhe von ca. 1.840 €.

Im Firmenrechtsschutz gem. §28ARB bietet der Arbeits-Rechtsschutz dem Arbeitgeber Kostenschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer.

Weitere Möglichkeiten, an den Arbeits-Rechtsschutz zu gelangen sind:

  • der Privat- u. Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige (§ 25 ARB)
  • der Privat- Berufs- u. Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige (§ 26 ARB)
  • der Privat- Berufs- u. Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige (§ 28 ARB)

Hier lohnt sich ein Arbeitsrechtsschutz-Vergleich, um zu prüfen, welche Versicherung was konkret anbietet.