Domcura Rechtsschutz Versicherung

Die DOMCURA AG, 1998 in Kiel gegründeter Assekuradeur, versteht sich als Anbieter von innovativen und zukunftssichernden Versicherungskonzepten. Sie ist zwischenzeitlich mit weit reichenden Zeichnungsvollmachten der von ihr vertretenen namhaften Versicherungsgesellschaften ausgestattet.
So zählen Rechtsschutzversicherer, wie die Allianz oder auch die Bayerische Beamten Versicherung AG zu den Risikoträgern der Domcura-Rechtsschutz-Deckungskonzepte.

Die Dienstleistungspalette reicht von der Beantragung über die selbstständige Policenerstellung bis hin zur Vertragsverwaltung und Beitragsinkasso.

Im Dialog mit Versicherern, Maklern und Kunden entwickelt die DOMCURA neue Konzepte und Standards und setzt immer wieder Maßstäbe für die Versicherungswirtschaft. Sie gilt heute schon als Marktführer im Bereich der privaten Versicherungskonzepte.

Die Ratings unabhängiger Institutionen attestieren den DOMCURA-Versicherungskonzepten immer wieder beste Noten. Dabei stehen Qualität, Beständigkeit und kompetenter Kundenservice bei der DOMCURA AG im Vordergrund des täglichen Handelns.

Die DOMCURA AG bietet seit einigen Jahren erfolgreich spezielle Deckungskonzepte im Bereich Rechtsschutzversicherung. Hierüber sind der Privatbereich, Berufliches und Verkehrsbereich, aber auch der Rechtsschutz für Wohnungen oder Selbstbewohnte Einfamilienhäuser versicherbar.

Die neuen Produktausführungen "MAGNUM" sowie "MAXIMUM" stellen zwei innovative und leistungsstarke neue Rechtsschutzkonzepte der DOMCURA AG dar.

Preislich ordnet sich die DOMCURA mit ihren Rechtsschutzprodukten im mittleren Preissegment ein und bietet für den anspruchvollen Rechtsschutzkunden mit dem "MAXIMUM" Paket einen über den Marktdurchschnitt hinausgehenden Deckungsumfang.

Domcura Rechtsschutz im Vergleich

Folgende Rechtsschutztarife zu diesem Deckungskonzeptanbieter können Sie direkt vergleichen:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige gem. §26ARB
    Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige
  2. Privat-, Berufsrechtsschutz für Selbständige gem. §23ARB
    Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich.